Leistungen
Die Rentenzuschusskasse bietet neben dem Pflichttarif den Arbeitnehmertarif als freiwillige Versicherung für alle Beschäftigten des Städtische-Werke-Nürnberg-Konzerns an.
Arbeitnehmertarif
Die Freiwillige Versicherung der RZK bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit einer eigenen zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung mit staatlicher Förderung. Diese ist in Form der Entgeltumwandlung und/oder der Riester-Rente möglich. Der Arbeitgeber leistet darüber hinaus einen Zuschuss zu den Beiträgen der Beschäftigten.
Download: Allgemeine Versicherungsbedingungen Arbeitnehmertarif
Der Arbeitnehmertarif wird in 3 Varianten mit unterschiedlichem Versicherungsschutz angeboten:
Tarif A: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente
Tarif B: Altersrente, Erwerbsminderungsrente
Tarif C: nur Altersrente
Entgeltumwandlung
Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3.864 EUR) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 3.864 EUR steuerfrei umgewandelt werden.
Bei Entgeltumwandlung muss mit dem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dort wird auch die Beitragshöhe geregelt.
Aktuell gibt es abhängig vom Tarifvertrag folgende Arbeitgeberzuschüsse:
TV-V: Bis zu 50 EUR monatlich
TV-N: Bis zu 6,65 EUR monatlich
N-ERGIE Azubis: Bis zu 26,59 EUR monatlich
VAG-Azubis: Bis zu 13,29 EUR monatlich.
Riesterförderung
Für individuell versteuerte Beiträge kann eine Altersvorsorgezulage beantragt werden. Den vorbereiteten Antrag erhalten Sie von uns. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines begrenzten Sonderausgabenabzugs im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind zusammen.
Für die volle Zulage müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. EUR 2.100) abzüglich der Zulagen zu bezahlen.
Pflichttarif
Die Pflichtversicherung der RZK bietet allen Mitgliedern, die durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich bei der Kasse angemeldet wurden, eine betriebliche Altersversorgung. Dieser Tarif ist geschlossen. Neuaufnahmen sind nicht mehr möglich.
Informationen
Der Beitrag beträgt 2,5 % des pensionsfähigen Einkommens. Dieser ermäßigt sich nach 10 Dienstjahren auf 2 % und nach 20 Dienstjahren auf 1 %. Die Differenz zum ursprünglichen Beitrag von 2,5 % wird vom Arbeitgeber übernommen.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 5,75 % des Einkommens als Firmenzuschuss.
Die abschlagsfreie Rente kann frühestens mit 63 Jahren beantragt werden.